Lastenrad Förderprogramme
Sichere Dir jetzt Zuschüsse für Dein Bullitt-Bike - Lastenrad Förderungen
Neben der Bundesweiten Förderung von Schwerlastenrädern (Nutzlast min. 150kg) fördern verschiedene Gemeinden und Städte, sowie Bundesländer unabhängig voneinander Deinen Kauf eines Lastenfahrrads für den Transport von Waren und Personen. Nachstehend haben wir einige von uns recherchierten Programme aufgelistet.Keine Gewähr für vollständigkeit oder noch Verfügbarkeit
Förderhöhe: Privat bis zu 30% des Kaufpreises (max. 1.000 €), geschäftlich bis zu 30% des Kaufpreises (max. 2.100 €), Kommunen bis zu 60% des Kaufpreises (max. 4.200 €)
Das Land NRW unterstützt den Kauf von Elektrolastenrädern.
Die e-Bike Förderung NRW 2019 gilt allerdings nur in Städten, die von NO2-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind.
mehr lesen...
Die Lastenrad Förderung NRW gilt für die folgende Städte: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dinslaken, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Herne, Hürth, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Oberhausen, Overath, Paderborn, Schwerte, Siegen, Solingen, Witten, Wuppertal
Wieviel wird gefördert? |
Förderhöhe Lastenfahrräder NRW
Förderhöhe Privatpersonen: bis zu 30 % des Kaufpreises (max. 1.000 €)
Förderhöhe Unternehmen: bis zu 30 % des Kaufpreises (max. 2.100 €)
Förderhöhe Kommunen: bis zu 60 % des Kaufpreises (max. 4.200 €)
Quelle: elektromobilitaet.nrw.de
Der Antrag für die e-Bike Förderung NRW muss in elektronischer Form bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.
Die im Antragsformular der Förderung Lastenfahrrad NRW genannten Unterlagen (Angebot mit Anschaffungskosten Lastenrad) müssen direkt mit dem Antragsformular hochgeladen werden.
Anschließend erhältst du eine Bestätigung über die erfolgreiche Unterlagenübermittlung mit einer Registriernummer.
Bei allem Schriftverkehr ist die Registriernummer, am besten in der Betreffzeile der E-Mail progres.emob@bra.nrw.de, anzugeben.
NRW direkt Telefon 0211 837-1001
progres.emob@bra.nrw.de
Quelle: bezreg-arnsberg.nrw.de
Förderhöhe: 30 % der Anschaffungskosten, max. 3.000 € pro Elektro-Lastenrad
Mit der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ ermöglicht das Verkehrsministerium einen Einstieg in die Elektromobilität.
Quelle: vm.baden-wuerttemberg.de / L-Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg
mehr lesen...
Das können Sie finanzieren:
Sie kaufen oder leasen ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder.
Sie nutzen das Fahrzeug mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Zwecke in Baden-Württemberg.
Sie können die Förderung für maximal 20 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit bekommen.
Das können Sie nicht finanzieren:
Elektrolastenräder oder Elektrolastenanhänger, die Sie ausschließlich privat nutzen, werden nicht gefördert.
Für wen: Privatpersonen, Hausgemeinschaften, Vereine, einzelne Gewerbetreibende, Selbstständige, Firmen
Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 2.000 € mit Elektro (zusätzlich 500 € Abwrackbonus für Kfz)
mehr lesen...
Weitere 700.000 Euro stehen ab 1. April für #moinzukunft-Lastenräder bereit.
Bis zu 2.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen E-Lastenrads und 500 Euro bei normalen Lastenrädern möglich.
Weitere Informationen und Antragsformulare folgen. Lastenräder haben viele Vorteile – nicht nur für die Umwelt:
Man kommt staufrei durch die Stadt und spart sich die Parkplatzsuche.
Ein Lastenrad ist im Vergleich zu einem Auto oder gar Lieferwagen viel günstiger in der Anschaffung und im Unterhalt.
Auch für Firmen sind Lastenräder im täglichen Lieferverkehr eine praktische Alternative.
Gerade für die sog. „letzte Meile“, die relativ kurzen Strecken zwischen den Stopps und Lieferadressen, ersetzen Lastenräder flexibel und kostengünstig Autos und Transporter.
Umweltsenator Jens Kerstan: „Lastenräder sind klimafreundlich, sie sind ein wichtiger Baustein der Verkehrswende – gerade in einer Millionenstadt. Der Markt bietet immer mehr spannende und praktische Modelle. Mit einem Lastenrad im Haushalt kann der Verzicht auf ein eigenes Auto deutlich leichter fallen. Wir setzen jetzt das #moinzukunft-Förderprogramm aus dem Herbst fort und stellen zunächst weitere 700.000 € dafür bereit. Sowohl Privatleute als auch Gewerbebetriebe können für ein Cargo-Bike einen Zuschuss aus unserem Programm bekommen. Ich hoffe, dass dies einen weiteren Schub auslöst um künftig noch mehr Lastenfahrräder auf Hamburgs Straßen und Radwegen rollen zu sehen.“
Alle Hamburgerinnen und Hamburger können den Zuschuss beantragen – ob Privatperson, Hausgemeinschaft, Verein, einzelne Gewerbetreibende, Selbstständige oder Firmen. Der Erstwohnsitz muss aber in Hamburg liegen. Gefördert werden 33 Prozent des Kaufpreises, maximal 2.000 Euro bei E-Lastenrädern, 500 Euro bei normalen Lastenrädern und 500 Euro für einen Lastenrad-Fahrradanhänger. Im Herbst 2019 hatten 1,5 Millionen Euro zur Förderung bereitgestanden. Diese waren nach kurzer Zeit ausgeschöpft. Nun geht das Programm ab April in eine neue Förderrunde.
Weitere Informationen und Antragsformulare folgen.
Anträge können ab dem 1. April 2020 bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), die das Förderprogramm für die Umweltbehörde umsetzt, eingereicht werden.